Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit 0
Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit 0
12. Juli 2025
4,8 ★ (8.606 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundesland L lädt zu einem Meinungswettbewerb für Lösungen für den angespannten Wohnungsmarkt. Teilnehmerin T malt ein komplexes Schaubild mit radikalen Vorschlägen. L meint, nur Äußerungen in Textform seien Meinungsäußerungen und lehnt Ts Beitrag ab.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit 0
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit schützt grundsätzlich jede Form der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung.
Genau, so ist das!
2. Da T ihre Meinung in einem Schaubild und nicht schriftlich geäußert hat, fällt ihre Äußerung aus dem sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
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