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Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit 0
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Grundfall: Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit
Aktivistin A hat auf einem USB-Stick ein Dokument mit einem klimapolitischen Manifest gespeichert, welches sie im Internet veröffentlichen möchte. Bei einer Personenkontrolle entdeckt Polizist P den USB-Stick. P hält nichts von diesem digitalen Mumpitz und beschlagnahmt den Stick.
Echte Fragen
Im Rahmen einer Talkshow fragt L in die Runde: "Sind Sie der Meinung, dass die EU als Wertegemeinschaft noch eine Zukunft hat?" Rundfunkintendant R sieht die Sendung und erteilt L eine Abmahnung, weil er die Frage blöd findet. R meint, Fragen seien von der Meinungsfreiheit nicht geschützt.