Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Strafrecht
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den Beifahrer? - Jurafuchs
Auch ein Beifahrer eines Kfz könne einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vornehmen. Dies gelte auch bei verkehrsfremden Inneneingriffen, also normalen Verkehrsvorgängen, die als Eingriff eingesetzt werden, wie etwa das Öffnen der Autotür. Nimmt das Opfer aufgrund des Eingriffs in den Straßenverkehr ein Ausweichmanöver vor, welches zu einer Körperverletzung führt, könne zugleich auch eine das Leben gefährdende Behandlung vorliegen. Einer unmittelbaren Berührung bedürfe es nicht.
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Kriminalpolitisch fragwürdige Abgrenzung: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder doch nur Sachbeschädigung – Jurafuchs
T wirft von einer Autobahnbrücke Steinchen auf das fahrende Auto des O. Er hält es aufgrund der Steingröße nicht für möglich, dass die Frontscheibe zersplittern oder O die Kontrolle über das Auto verlieren könnte. T trifft, wie gewollt, nur das Autodach und verursacht einen erheblichen Sachschaden. O fährt uneingeschränkt weiter.