Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2016
Verweigerte Herstellergarantie als Sachmangel
Verweigerte Herstellergarantie als Sachmangel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K ein gebrauchtes Fahrzeug mit der Beschreibung „inklusive Herstellergarantie“. Im Rahmen einer Analyse durch den Hersteller H kommt heraus, dass Anzeichen für eine Manipulation des Kilometerstands vor Übergabe an K bestehen. H verweigert deshalb Garantieleistungen.
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Einordnung des Falls
Verweigerte Herstellergarantie als Sachmangel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann von V Rückabwicklung des Kaufvertrages nach §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1, 323, 346 Abs. 1, BGB verlangen, wenn der Wagen einen Mangel hat und K eine Nacherfüllungsfrist gesetzt hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Bestehen einer Herstellergarantie stellt in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) dar.
Ja!
3. Das Bestehen einer Beschaffenheitsvereinbarung kann regelmäßig angenommen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Auch ohne Beschaffenheitsvereinbarung stellt das Fehlen einer Herstellergarantie einen Sachmangel dar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Mi. S.
20.2.2024, 12:53:15
Wäre es möglich den alten Gesetz Text abzudrucken oder die neuen Paragraphen einzufügen?
fuchs_
6.10.2024, 13:33:52
Ja, fänd ich auch schön, ich war auch gerade verwirrt und habe nach der alten Fassung gesucht