Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Polizeiliche Meldeauflage (+)
Polizeiliche Meldeauflage (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Polizei ist bekannt, dass der vorbestrafte linksextreme Gewalttäter G zum G-8-Gipfel nach Genua reisen will. Um die Begehung schwerer Gewalttaten in Italien zu verhindern, verfügt die Polizei, dass G sich für die Dauer des Gipfels täglich bei der örtlichen Wache melden muss.
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Einordnung des Falls
Polizeiliche Meldeauflage (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die behördliche Verpflichtung des G, sich täglich bei der örtlichen Polizei zu melden (Meldeauflage), stellt einen Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) des G dar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ira
10.8.2021, 14:53:31
aber gerechtfertigt wg.?
Victor
10.8.2021, 17:13:02
chuck lawris
18.1.2022, 08:29:35
Das ist eine andere Frage. In solchen Fällen aber muss es sehr wahrscheinlich sein, dass sich Straftaten o.ä. wiederholen. Wenn ich mich recht entsinne, reicht zumindest ein einmaliges negatives Störi-Verhalten nicht aus. -> Stichwort "unmittelbare" Gefahr für ÖffSuOrdn
SvzW
24.1.2024, 11:29:37
Aber G kann sich doch überall hinbewegen. Die
Meldeauflagenhindert ihn ja nicht tatsächlich sich irgendwo hinzubewegen. höchstens mental.
Nora Mommsen
28.1.2024, 18:06:33
Hallo SvzW, danke für deine Frage. Hier muss sich B täglich bei der Polizei melden. Das heißt natürlich auch, dass er sich nie so weit wegbewegen kann, dass dies nicht mehr möglich ist. Dadurch wird er faktisch in seiner Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
miamiu
12.3.2024, 13:53:20
die polizeiliche
Meldeauflageist in Niedersachsen in § 16 a StGB geregelt
rlaw
17.4.2024, 11:18:18
Hallo Jurafuchs-Team, zu Art. 2 II S. 2 GG scheinen die wichtigsten Themenkomplexe zu fehlen, was besonders angesichts deren von mir antizipierter Examensrelevanz etwas misslich ist. Eventuell übersehe ich diese aber auch und sie finden sich in einem anderen Kapitel, dann würde ich mich um einen Hinweis freuen, über die "Suchen" Funktion war nichts zu finden. So finde ich im Kontext jeglicher Freiheitsbeschränkungen & -Entziehungen gerade die Rechtfertigung in Verbindung mit Art. 104 GG. relevant, hier zB. das BVerfG Urteil zu Fixierungen etc. Aktualität hat dies wohl auch im Kontext der "Präventivhaft" (auch "Unterbindungsgewahrsam" genannt) von Mitgliedern der Letzten Generation erhalten. MMn. ließen sich schöne Fälle hieraus stricken, bspw. der Angriff eines Landesgesetzes welches eine solche Präventivhaftmöglichkeit regelt als Normenkontrolle oder inzident iRe. AFK mit einer inzidenten Grundrechtsprüfung. Ich verstehe, dass zur Präventivhaft noch nicht so viele Entscheidungen vorzuliegen scheinen (ich finde vom BVerfG nur etwas zu den "Kastortransporten"). Ich glaube aber, dass das Thema - da vielseitig einbaubar - bald relevant werden könnte. Daher mein Themenvorschlag :-)
Lukas_Mengestu
28.5.2024, 09:47:00
Hallo rlaw, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir bauen gerade den Bereich der Grundrechte und der Rechtfertigung noch stärker aus und werden dabei auch zur Rechtfertigung der Freiheitsentziehung noch weitere Fälle ergänzen. Gerne nehmen wir hier auch die Präventivhaft mit auf. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team