Polizeiliche Meldeauflage (+)

23. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Polizei ist bekannt, dass der vorbestrafte linksextreme Gewalttäter G zum G-8-Gipfel nach Genua reisen will. Um die Begehung schwerer Gewalttaten in Italien zu verhindern, verfügt die Polizei, dass G sich für die Dauer des Gipfels täglich bei der örtlichen Wache melden muss.

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Einordnung des Falls

Polizeiliche Meldeauflage (+)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die behördliche Verpflichtung des G, sich täglich bei der örtlichen Polizei zu melden (Meldeauflage), stellt einen Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) des G dar.

Ja, in der Tat!

Jede Maßnahme, die die Freiheit einschränkt, einen beliebigen Ort aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder ihn zu verlassen, stellt grundsätzlich einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG dar (moderner Eingriffsbegriff). Die polizeiliche Meldeauflage - ein Verwaltungsakt auf Basis des Landespolizeirechts (teilweise spezialgesetzlich geregelt, z.B. Art. 16 Abs. 2 S. 2 BayPAG, § 15a Abs. 1 BbgPolG, § 29c S. 1 ASOG Bln, teilweise auf Grundlage der landespolizeilichen Generalklausel, z.B. § 12 Abs. 1 HS, Abs. 2 ThürPAG) - beschränkt G in seiner Freiheit, einen beliebigen Ort - hier Genua - aufzusuchen. Ein Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) liegt vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Ira

Ira

10.8.2021, 14:53:31

aber gerechtfertigt wg.?

VIC

Victor

10.8.2021, 17:13:02

Z.B. zur Verhinderung der Begehung schwerer Straftaten und zum Schutz wichtiger

Rechtsgüter

Dritter

CLA

chuck lawris

18.1.2022, 08:29:35

Das ist eine andere Frage. In solchen Fällen aber muss es sehr wahrscheinlich sein, dass sich Straftaten o.ä. wiederholen. Wenn ich mich recht entsinne, reicht zumindest ein einmaliges negatives Störi-Verhalten nicht aus. -> Stichwort "unmittelbare" Gefahr für ÖffSuOrdn

SvzW

SvzW

24.1.2024, 11:29:37

Aber G kann sich doch überall hinbewegen. Die

Meldeauflagen

hindert ihn ja nicht tatsächlich sich irgendwo hinzubewegen. höchstens mental.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

28.1.2024, 18:06:33

Hallo SvzW, danke für deine Frage. Hier muss sich B täglich bei der Polizei melden. Das heißt natürlich auch, dass er sich nie so weit wegbewegen kann, dass dies nicht mehr möglich ist. Dadurch wird er faktisch in seiner Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

MIA

miamiu

12.3.2024, 13:53:20

die polizeiliche

Meldeauflage

ist in Niedersachsen in § 16 a StGB geregelt

rlaw

rlaw

17.4.2024, 11:18:18

Hallo Jurafuchs-Team, zu Art. 2 II S. 2 GG scheinen die wichtigsten Themenkomplexe zu fehlen, was besonders angesichts deren von mir antizipierter Examensrelevanz etwas misslich ist. Eventuell übersehe ich diese aber auch und sie finden sich in einem anderen Kapitel, dann würde ich mich um einen Hinweis freuen, über die "Suchen" Funktion war nichts zu finden. So finde ich im Kontext jeglicher Freiheitsbeschränkungen & -Entziehungen gerade die Rechtfertigung in Verbindung mit Art. 104 GG. relevant, hier zB. das BVerfG Urteil zu Fixierungen etc. Aktualität hat dies wohl auch im Kontext der "Präventivhaft" (auch "Unterbindungsgewahrsam" genannt) von Mitgliedern der Letzten Generation erhalten. MMn. ließen sich schöne Fälle hieraus stricken, bspw. der Angriff eines Landesgesetzes welches eine solche Präventivhaftmöglichkeit regelt als Normenkontrolle oder inzident iRe. AFK mit einer inzidenten Grundrechtsprüfung. Ich verstehe, dass zur Präventivhaft noch nicht so viele Entscheidungen vorzuliegen scheinen (ich finde vom BVerfG nur etwas zu den "Kastortransporten"). Ich glaube aber, dass das Thema - da vielseitig einbaubar - bald relevant werden könnte. Daher mein Themenvorschlag :-)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

28.5.2024, 09:47:00

Hallo rlaw, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir bauen gerade den Bereich der Grundrechte und der Rechtfertigung noch stärker aus und werden dabei auch zur Rechtfertigung der Freiheitsentziehung noch weitere Fälle ergänzen. Gerne nehmen wir hier auch die Präventivhaft mit auf. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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