Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Abgrenzung öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Handeln: Teilnahme am Straßenverkehr
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Abgrenzung öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Handeln: Teilnahme am Straßenverkehr
25. März 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der verbeamtete Lehrer Langhals (L) will mit seiner Klasse auf Klassenfahrt nach Deppendorf fahren. Auf dem Weg zum Treffpunkt baut L mit seinem privaten PKW einen Auffahrunfall.
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