Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Grundfall: Eine Behörde schließt einen Vertrag
Grundfall: Eine Behörde schließt einen Vertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B schließt mit Unternehmerin U einen Vertrag. B verpflichtet sich, der U Subventionen zu zahlen. Im Gegenzug stimmt U zu, die nächsten zwei Jahre keine Arbeitnehmer zu entlassen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verwaltung kann nur privatrechtliche Verträge schließen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 54 S. 1 VwVfG enthält die Begriffsmerkmale des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
Ja!
3. B und U haben einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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