Erfolgsqualifizierter Versuch 8
3. Juni 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A bedroht O mit einer Pistole, um seinen Geldbeutel zu bekommen. Dabei beabsichtigt er auch, O zu töten und hat auch dazu bereits unmittelbar angesetzt. Dann bemerkt er, dass O gar keine Wertgegenstände hat. Er überlegt kurz, ob er O dennoch tötet, lässt dann aber davon ab.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte Erfolgsqualifikation gemäß §§ 249 Abs. 1, 251, 22, 23 Abs. 1 StGB vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist vom Raub (§ 249 Abs. 1 StGB) zurückgetreten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. T ist vom Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) zurückgetreten.
Ja!
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