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Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB
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Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB
Die Gesellschafter der XYZ-GmbH beschließen, dass dem langjährigen und vertrauenswürdigen leitenden Angestellten A Prokura erteilt werden soll. Der Geschäftsführer G erklärt gegenüber A, er erteile ihm hiermit für die XYZ-GmbH Prokura.

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, beschränkt Geschäftsfähige
G ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der X-GmbH. Sie erklärt dem 16-jährigen P, sie erteile ihm Prokura.