Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

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Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

20. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Unternehmer U kauft von Verbraucher V einen Bürostuhl. Verbraucher V legt U ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor, welches er für zehn weitere Möbelstücke verwenden möchte. § 3 besagt, dass jegliche Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr verjähren.

Diesen Fall lösen 98,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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