Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

27. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Unternehmer U kauft von Verbraucher V einen Bürostuhl. Verbraucher V legt U ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor, welches er für zehn weitere Möbelstücke verwenden möchte. § 3 besagt, dass jegliche Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr verjähren.

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