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Deliktsrecht
Schadensersatz wegen psychischer Beeinträchtigung eines Polizisten durch Einsatz bei einem Amoklauf
Schadensersatz wegen psychischer Beeinträchtigung eines Polizisten durch Einsatz bei einem Amoklauf
19. April 2025
4,6 ★ (8.667 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A begeht einen Amoklauf in seiner Schule in Rheinland-Pfalz. Polizeibeamter P stellt ihn unter Schusswaffeneinsatz. P erleidet infolge des Einsatzes eine seelische Belastung, die medizinische Behandlung nötig macht. Er ist zeitweise dienstunfähig.
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Einordnung des Falls
Schadensersatz wegen psychischer Beeinträchtigung eines Polizisten durch Einsatz bei einem Amoklauf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P hat bei dem Einsatz eine Verletzung seines Rechtsguts Körper/Gesundheit (§ 823 Abs. 1 BGB) erlitten.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Verhalten des A war äquivalent und adäquat kausal für die Gesundheitsverletzung des P.
Genau, so ist das!
3. Die Verletzung des P ist nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm dem A objektiv zurechenbar, obwohl sich durch den Einsatz das berufsspezifische Risiko eines Polizeibeamten verwirklicht hat.
Ja, in der Tat!
4. A handelte rechtswidrig und schuldhaft.
Ja!
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