Zusammenkunft nach einem Verkehrsunfall: Kein gemeinsamer Zweck
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem Autofahrer A Fahrradfahrer F die Vorfahrt nimmt, fällt F verletzt zu Boden. Zwischen A und F entbrennt ein heftiger Streit. Um die Unfallstelle bildet sich eine Menschenmenge.
Einordnung des Falls
Zusammenkunft nach einem Verkehrsunfall: Kein gemeinsamer Zweck
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die um den Verkehrsunfall stehenden Menschen bilden eine Versammlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Eine Versammlung setzt voraus, dass die Teilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Ja, in der Tat!
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Lea
4.9.2023, 13:15:55
Vielleicht könnte man hier noch den Begriff der Ansammlung zur Abgrenzung anführen