Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Zusammenkunft nach einem Verkehrsunfall: Kein gemeinsamer Zweck
Zusammenkunft nach einem Verkehrsunfall: Kein gemeinsamer Zweck
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem Autofahrer A Fahrradfahrer F die Vorfahrt nimmt, fällt F verletzt zu Boden. Zwischen A und F entbrennt ein heftiger Streit. Um die Unfallstelle bildet sich eine Menschenmenge.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zusammenkunft nach einem Verkehrsunfall: Kein gemeinsamer Zweck
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die um den Verkehrsunfall stehenden Menschen bilden eine Versammlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Versammlung setzt voraus, dass die Teilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lea
4.9.2023, 13:15:55
Vielleicht könnte man hier noch den Begriff der Ansammlung zur Abgrenzung anführen