Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall
Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B muss ein Bußgeld zahlen. Beim Ausfüllen des Überweisungsträgers trägt er aus Versehen €100 statt €10 ein. Die zuständige Behörde weigert sich, B das Geld zurückzuerstatten. B lässt sich das nicht bieten und geht zum Verwaltungsgericht. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafte Klageart ist die Verpflichtungsklage, wenn B den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Ja!
3. Die Rückzahlung des Geldes ist ein Verwaltungsakt. Die Verpflichtungsklage ist statthaft.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
19.2.2022, 11:13:38
Könnte man hier auch an einen öfftl-rechtl. Erstattungsanspruch denken? Einen Rechtsgrund für die Zahlung von eben 100€ gab es ja nicht.
Victor
19.2.2022, 20:21:45
Wurde ein Rückerstattungsanspruch überhaupt angesprochen? Ich hätte das aber auch als den klassischen Fall angesehen, da mM keine speziellere AGL greift. Ein Teil der Zahlung ist ja immerhin rechtmäßig.
Juraluchs
1.9.2022, 13:44:28
HGWrepresent
26.10.2024, 18:31:38
luc1502
15.11.2024, 16:38:05
Hi @[HGWrepresent](149544), so wie ich es verstehe, geht es dem Kläger hier nur darum, die Auszahlung des Geldes zu erwirken (und die Auszahlung ist schlicht-hoheitliches Handeln); anders wäre es m.E., wenn die
Behördezuerst eine Leistung festsetzen muss, bevor sie die entsprechende Leistung dann auszahlen kann. Dann wäre die Festsetzung der Leistung ein VA iSd §35 S.1 VwVfG. Schoch/Schneider/Pietzcker/Marsch VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 152 sieht in dem reinen Auszahlen von Geld auch nur ein schlicht-hoheitliches Handeln. Ich hoffe, das hilft dir weiter!