Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe

Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe

25. November 2024

4,8(7.859 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Politikskeptiker P steht eine Stunde vor dem Eingang des Augsburger Rathauses und hält seinen Daumen nach unten. Er möchte dadurch seiner Kritik gegenüber der städtischen Politik Ausdruck verleihen. Oberbürgermeisterin O ist genervt und ruft die Polizei.

Diesen Fall lösen 96,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) als Meinungsäußerungsfreiheit schützt grundsätzlich jede Form und Art der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung.

Ja!

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) schützt die Vorbereitung der Meinungsbildung durch Information, die eigentliche Bildung sowie das "Haben" einer Meinung. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG schützt zudem die Äußerung und Verbreitung der Meinung. Insbesondere als Meinungsäußerungsfreiheit entfaltet die Meinungsfreiheit ihre konstitutive Wirkung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Deshalb ist die Form der Meinungsäußerung grundsätzlich irrelevant. Schreib in einem solchen Fall gern hin, dass die in Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG aufgezählten Modalitäten der Meinungskundgabe ("Wort, Schrift und Bild") lediglich beispielhaft sind.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Mangels Äußerungscharakter fallen nonverbale Meinungsäußerungen aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).

Nein, das ist nicht der Fall!

In Anbetracht der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, ist grundsätzlich jede Form und Art der Meinungsäußerung geschützt. Gesten und nonverbalen Äußerungen kann ein wertendes Gewicht zukommen. Sie können deshalb auch Ausdruck einer Meinung sein. Zudem darf der Äußernde gerade diejenigen Umstände frei wählen, die seiner Meinungsäußerung die größte Wirkung verleihen (z.B. in Form eines "stillen Protests"). Deshalb sind auch nonverbale Meinungsäußerungen wie Gesten vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst. Wenn Du mit der konstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft des GG argumentierst, sammelst Du Punkte!

3. Das nonverbale Verhalten des P fällt in den sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).

Ja, in der Tat!

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) schützt sowohl das Bilden einer Meinung als auch Äußerung und Verbreitung der Meinung. Als Meinungsäußerungsfreiheit schützt sie grundsätzlich jede Form und Art der Meinungskundgabe. Indem P seinen Daumen nach unten hält, gibt er seine ablehnende Meinung gegenüber der städtischen Politik kund. Allein aus dieser nonverbalen Äußerung wird deutlich die geäußerte Kritik ersichtlich.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Melanie 🐝

Melanie 🐝

28.8.2021, 20:19:50

Ich liebe die Klausurhinweise. 🙏 🤓

QUIG

QuiGonTim

1.2.2022, 23:32:16

Dito, gerne mehr davon. :)

CR7

CR7

20.7.2023, 15:33:37

Auch 1 Jahr später: Gerne mehr davon!


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen