Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe
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Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe
19. April 2026
4 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Politikskeptiker P steht eine Stunde vor dem Eingang des Augsburger Rathauses und hält seinen Daumen nach unten. Er möchte dadurch seiner Kritik gegenüber der städtischen Politik Ausdruck verleihen. Oberbürgermeisterin O ist genervt und ruft die Polizei.
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