Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe
Art und Weise der Kundgabe 1: nonverbale Meinungskundgabe
18. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (12.700 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Politikskeptiker P steht eine Stunde vor dem Eingang des Augsburger Rathauses und hält seinen Daumen nach unten. Er möchte dadurch seiner Kritik gegenüber der städtischen Politik Ausdruck verleihen. Oberbürgermeisterin O ist genervt und ruft die Polizei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!