Verbrauch fremder Sache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kettenraucher K ist geizig. In dem verzweifelten Versuch, sein Laster zu befriedigen und dabei aber nicht weiter Geld auszugeben, stiehlt er seinem Freund F unbemerkt eine Packung Zigaretten. Die Zigaretten raucht K innerhalb kürzester Zeit alle weg.
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Einordnung des Falls
Verbrauch fremder Sache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es besteht ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat Besitz an den Zigaretten erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
3. K hat den Besitz an den Zigaretten durch Leistung erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. K hat die Zigaretten „in sonstiger Weise“ erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
5. Das Tatbestandsmerkmal „auf dessen Kosten“ ist erfüllt, wenn ein Eingriff in ein fremdes Recht vorliegt.
Ja!
6. Es liegt ein Eingriff in ein fremdes Recht vor.
Genau, so ist das!
7. Ks Bereicherung war ohne Rechtsgrund iSd Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
8. K hat die Zigaretten in natura herauszugeben (§ 818 Abs. 1 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Balthi
29.1.2023, 11:04:20
Hey, ich bin etwas verwirrt, handelt es sich vorliegend nicht um den Fall der EBV nach §§ 989, 990 I alternativ nach § 992? Es lag eig zunächst eine
Vindikationslagevor?
Alicia Helena
30.1.2023, 22:39:30
In der Tat lag zwischenzeitlich wohl ein EBV vor. Allerdings unterfällt der Verbrauch der Sachsubstanz nicht dem EBV, sodass eine
Sperrwirkungbezüglich den 812ff. nicht besteht
Alicia Helena
30.1.2023, 22:45:22
Bzw ich habe mich blöd ausgedrückt .. als SE könnte man den Anspruch wohl geltend machen. Allerdings geht es hier um WERTersatz, der nicht vom EBV umfasst ist. Das heißt, der Anspruch ist neben 987ff anwendbar
Vanilla Latte
21.7.2024, 02:28:12
Ist BereicherungsR nicht idR auch bei EBV gesperrt ausser 816?
Quarklo
13.8.2024, 20:21:52
Im Rahmen seines Anwendungsbereichs sperrt das EBV das
Bereicherungsrecht. Hier geht es um Wertersatz für den Verbrauch der Sache. Dieser ist nicht im EBV geregelt. Folglich gibt es auch keine
Sperrwirkung. Der Wertersatzanspruch tritt hier an die Stelle des untergangenen § 985 (der vom Zeitpunkt des Diebstahls bis zum Zeitpunkt des Verbrauchs bestand)
Eileen 🦊
22.6.2023, 13:38:37
Kleine Bemerkung: In der Frage, ob es sich um eine Leistungskondiktion handelt, wird 812 I 1 Alt. 2 zitiert. Danke für eure Arbeit! Die App ist sehr hilfreich 💛
Nora Mommsen
26.6.2023, 12:30:31
Hallo Eileen112358, danke für die Rückmeldung - es freut uns, dass du damit so gut lernen kannst :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
evanici
7.9.2023, 22:46:13
Liegt hier durch den Konsum der Zigaretten nicht eher ein Fall von gesetzlichem Eigentumserwerb durch Vermischung § 948 vor, sodass eigentlich § 951 einschlägig ist?
Leo Lee
8.9.2023, 12:36:55
Hallo evanici, beachte, dass bei § 948 BGB eine Vermischung und Vermengung BEWEGLICHER SACHEN miteinander gemeint ist (etwa wenn Münzen ist die Kasse gelegt werden nebst anderen Münzen!). Die „Verbindung“ bzw. Verbrauch von beweglichen Sachen durch Menschen ist hiermit nicht gemeint. Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB, 9. Auflage Füller § 948 Rn. 2 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
hannabuma
24.10.2023, 12:25:28
Unter welchem Prüfungspunkt stellt man hier im Rahmen des § 985 BGB fest, dass kein EBV mehr besteht, weil die Zigaretten nicht mehr da sind? Unter dem Punkt „Besitz“? Bin etwas verwirrt, da ja anfangs ein EBV besteht, welches erst durch das Rauchen der Zigaretten entfällt.
Nora Mommsen
25.10.2023, 13:47:34
Hallo hannabuma, danke für deine Frage! Der § 985 BGB prüft ja grundsätzlich erstmal die Merkmale eines EBV im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens ab. Andere EBV-Normen (die in diesem Fall nicht geprüft werden) setzen an dem Zeitpunkt der schädigenden/das Eigentum beeinträchtigenden Handlung an. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
hannabuma
25.10.2023, 16:55:33
Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!