Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Begründetheit bei § 80a Konstellation 1
Begründetheit bei § 80a Konstellation 1
17. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (13.691 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A erhält eine rechtmäßige Sondernutzungserlaubnis für einen Kuchenverkaufsstand vor ihrem Haus. Nachbarin N ficht diese an. Da A bereits in zwei Tagen seine Kuchen für einen guten Zweck verkaufen will, stellt er einen Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
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