Grundfall: Gefahr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeistudentin P fragt sich, was es eigentlich mit dem Gefahrenbegriff auf sich hat. Sie will wissen, wann sie überhaupt zur Gefahrenabwehr berechtigt ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Gefahr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr hat P einen Ermessensspielraum.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr hat P einen Beurteilungsspielraum.
Nein!
3. Das SOG und das PolDVG kennen nur einen Gefahrenbegriff.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Vorliegen einer Gefahr muss sich auf ein polizeiliches Schutzgut beziehen.
Ja, in der Tat!
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