Fall: Anwendung auf Sachverhalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Räuber R läuft maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zur Sparkasse.
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Einordnung des Falls
Fall: Anwendung auf Sachverhalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn R die Sparkasse ausraubt, ist dies ein Schaden im polizeirechtlichen Sinne.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Verhalten des R stellt nur dann eine Gefahr dar, wenn es tatsächlich auch zum Bankraub kommt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine Gefahr kann umso eher angenommen werden, wenn bedeutende Rechtsgüter bedroht sind.
Ja!
4. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liegt vor.
Genau, so ist das!
5. R ist auch Störer und damit tauglicher Adressat einer polizeilichen Maßnahme.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
An
21.10.2023, 09:43:17
Bei der vorletzten Frage nach der öffentlichen Sicherheit wäre eine Definition der öffentlichen Sicherheit zumindest zusätzlich zum Gefahrenbegriff schön, da gerade nach dieser gefragt ist.
Leo Lee
28.10.2023, 19:41:36
Hallo An, vielen dank für den Hinweis! Wir haben den Text nun entsprechend angepasst und die Definition für die öff. Sicherheit mit aufgenommen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo