Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsradikaler R ist Mitglieder einer rechten Terrorzelle. Erklärtes Ziel der Terrorzelle ist es, die BRD aufzulösen. R kauft Haufen von Munition und Waffen. Die Polizei untersagt R, sich ohne Erlaubnis der Polizei von seinem Wohnsitz zu entfernen und Kontakt zu den anderen Mitglieder der Terrorzelle aufzunehmen.
Diesen Fall lösen 85,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestehen im PolG NRW Standardermächtigungen zur Aufenthaltsvorgabe und dem Kontaktverbot?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Amtsgericht muss die Aufenthaltsvorgabe oder das Kontaktverbot anordnen.
Ja!
3. Die Polizei kann ein Aufenthaltsvorgabe oder Kontaktverbot zur Abwehr jeglicher Gefahr erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Für das Vorliegen einer terroristischen Tat reicht es aus, dass die Begehung irgendeiner Straftat durch ein Mitglied irgendeiner verfassungsfeindlichen Organisation droht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
6.1.2024, 14:14:57
S.o.
Leo Lee
7.1.2024, 10:53:20
Hallo Dogu, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo