Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
1. Juli 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsradikaler R ist Mitglied einer rechten Terrorzelle. Erklärtes Ziel der Terrorzelle ist es, die BRD aufzulösen. R kauft einen Haufen von Munition und Waffen. Die Polizei untersagt R daraufhin, sich ohne Erlaubnis der Polizei von seinem Wohnsitz zu entfernen und Kontakt zu den anderen Mitgliedern der Terrorzelle aufzunehmen.
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Einordnung des Falls
Aufenthaltsgebot und Kontaktverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestehen im PolG NRW Standardermächtigungen zur Aufenthaltsvorgabe und dem Kontaktverbot?
Ja, in der Tat!
2. Das Amtsgericht muss die Aufenthaltsvorgabe oder das Kontaktverbot grds. anordnen.
Ja!
3. Die Polizei kann eine Aufenthaltsvorgabe oder ein Kontaktverbot zur Abwehr jeglicher Gefahr erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Für das Vorliegen einer terroristischen Tat reicht es aus, dass die Begehung irgendeiner Straftat durch ein Mitglied irgendeiner verfassungsfeindlichen Organisation droht.
Nein, das trifft nicht zu!
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