Vorsatz
31. Mai 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die bei A angestellte Paketlieferantin P steht unter Stress, da sich die Pakete bis ins Unendliche anhäufen. A weigert sich, weitere Mitarbeiter einzustellen. Dies erzürnt P. Sie entschließt sich, mit dem Lieferwagen gegen eine Laterne zu fahren, um A zu schädigen.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte gegen P einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2 BGB haben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da P Arbeitnehmerin ist und der Schaden bei einer Lieferfahrt (betrieblich veranlasster Tätigkeit) entstanden ist, muss sie den Schaden nicht in vollem Umfang tragen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FalkTG
26.12.2024, 21:38:28
Leo Lee
28.12.2024, 13:20:29
Hallo FalkTG, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! in der Tat ist diese Frage angesichts des Arbeitnehmerschutzes eine sehr interessante. Bei der Arbeitnehmerhaftung ist es so, dass im Innenverhältnis der Arbeitnehmer nur bei EINFACHER Fahrlässigkeit entlastet wird. D.h. also, dass ab der groben FL (und
Eventualvorsatzerst Recht) diese Entlastung nicht eintritt. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Wagner § 823 Rn. 167 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo