Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
5. April 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der bei A beschäftigte Baggerfahrer B durchtrennt bei den Bauarbeiten für den Vorgarten des Bauherrn H fahrlässig eine Gasleitung, wodurch das Haus des H zerstört wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bauherr H hat gegen Baggerfahrer B einen Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. H hat gegen B allerdings einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs.1 BGB.
Ja, in der Tat!
3. Hs Schadensersatzanspruch ist aber durch die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs zu kürzen, da B im Rahmen einer betrieblich veranlassten Tätigkeit bloß fahrlässig handelte.
Nein!
4. B haftet zwar uneingeschränkt gegenüber H, jedoch kann er Freistellungsansprüche oder Ersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber A geltend machen, sodass er nicht völlig schutzlos steht.
Genau, so ist das!
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