Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Dreieckserpressung: Fehlendes Näheverhältnis
Dreieckserpressung: Fehlendes Näheverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte das Auto seines Nachbarn N entwenden. Da er keine Ahnung davon hat, droht er O mit einem empfindlichen Übel, damit dieser ihm das Auto aufbricht und zu einem vereinbaren Treffpunkt fährt. O hat Angst und entwendet das Auto für T.
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Einordnung des Falls
Dreieckserpressung: Fehlendes Näheverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Nötigungserfolg und ein Vermögensschaden vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Rechtsprechung ist es erforderlich, dass Genötigter und Geschädigter personenidentisch sind.
Nein!
3. Daher ist nach der Rechtsprechung vorliegend eine Erpressung gegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
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