Akzessorietät der Vormerkung
19. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen formgerecht einen Kaufvertrag über ein Grundstück. Vor dem Notar erklären sie die Auflassung. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung, die eingetragen wird. Anschließend tritt K aufgrund eines vertraglichen Rücktrittsrechts wirksam zurück.
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