Akzessorietät der Vormerkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen formgerecht einen Kaufvertrag über ein Grundstück. Vor dem Notar erklären sie die Auflassung. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung, die eingetragen wird. Anschließend tritt K aufgrund eines vertraglichen Rücktrittsrechts wirksam zurück.
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Einordnung des Falls
Akzessorietät der Vormerkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Auflassungsvormerkung besteht materiell trotz Entfallen des Übereignungsanspruchs fort.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat gegen K einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung aus § 894 BGB analog.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fawen
20.6.2021, 19:49:22
Fällt das hier bei § 804 BGB unter die Var. 3 ? Beruht die Unrichtigkeit daher auf der eingetragenen
Verfügungsbeschränkungin Form der Vormerkung?
Lukas_Mengestu
23.11.2021, 10:01:36
Hallo Fawen, die Vormerkung passt unter keine der Varianten unmittelbar. Mit
Verfügungsbeschränkungen sind zB Bedingungen oder Befristungen bzw. zB auch relative
Verfügungsbeschränkungen (weitere Beispiele bei Kohler, in: MüKo-BGB, 8.A. 2020, § 894 RdNr. 16). § 894 BGB wird indes entsprechend auf die Vormerkung angewandt (Kohler, in: MüKo-BGB, 8.A. 2020, §894 RdNr. 18 mwN). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ira
13.8.2021, 10:05:31
1. Frage verwirrend. Die AuflassungsVM bleibt ja im GB bestehen - trotz Rücktritt - bis V dagegen vorgeht...
Lukas_Mengestu
23.11.2021, 10:13:59
Danke Ira, wir haben das jetzt entsprechend präzisiert, um deutlich zu machen, dass es um die materielle Rechtslage geht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Vojtech
22.11.2021, 21:16:19
Ist § 894 BGB in direkter Anwendung einschlägig? Angesichts der Rechtsnatur der Vormerkung scheint mir analoge Anwendung konsequenter zu sein.
Lukas_Mengestu
23.11.2021, 10:08:08
Super Hinweis Vojtech, tatsächlich unterfällt die Vormerkung keiner der genannten Varianten unmittelbar. Die Norm wird aber entsprechend auch auf die Vormerkung angewandt (vgl. Kohler, in: MüKo-BGB, 8.A. 2020, §894 RdNr. 18 mwN). Wir haben das entsprechend präzisiert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
chuck lawris
3.1.2022, 08:24:55
Die Var, dass der Inhalt des GB .it der wirklichen Lage nicht in Einklang steht, kann doch hier erfüllt sein, wieso analog? Übersehe ich was?
Edward Hopper
8.4.2023, 17:17:30
Es geht ausschließlich um die in 894 aufgezählten (dinglichen) Rechte. Die Vormerkung ist keins.
Quarklo
23.8.2024, 06:11:37
Gerne noch die zwei verschiedenen dogmatische Wege einfügen (§ 892 analog bzw. §§ 892, 893 analog)
Lay
17.9.2023, 16:18:12
Schöner Merksatz für die Akzessorietät der Vormerkung und anderer Sicherungsmittel: "Mit der Forderung Hand in Hand gehen über Bürgschaft, Vormerkung, Hypothek und Pfand." (oder in diesem Fall "gehen unter" XD)