Jurafuchs

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Örtliche Zuständigkeit bei Wohnraum nach § 549 BGB

einfach
schwer
20. Juni 2026
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Rechtsreferendar M aus Heidelberg verbringt ein Semester als „Ergänzungsstudium“ in Speyer. Dazu mietet er in der Nähe der Uni ein möbliertes Zimmer im Haus des V. Da Ms Wohnsitz in Heidelberg verbleibt und er parallel Miete für seine Wohnung dort zahlt, gerät er bei V in Verzug. V will M verklagen.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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