Örtliche Zuständigkeit bei Wohnraum nach § 549 BGB


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Rechtsreferendar M aus Heidelberg verbringt ein Semester als „Ergänzungsstudium“ in Speyer. Dazu mietet er in der Nähe der Uni ein möbliertes Zimmer im Haus des V. Da Ms Wohnsitz in Heidelberg verbleibt und er parallel Miete für seine Wohnung dort zahlt, gerät er bei V in Verzug. V will M verklagen.

Einordnung des Falls

Örtliche Zuständigkeit bei Wohnraum nach § 549 BGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Grundsätzlich befindet sich der allgemeine Gerichtsstand für alle Klagen am Wohnsitz des Beklagten.

Genau, so ist das!

Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich aus den §§ 12ff. ZPO. Der Kläger muss grundsätzlich die Klage am (Wohn-)Sitz des Beklagten erheben (§§ 12, 13 ZPO). Es gibt jedoch auch besondere sowie ausschließliche Gerichtsstände.

2. Hier ist das Gericht örtlich ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden, also in Speyer (§ 29a ZPO).

Nein, das trifft nicht zu!

Die örtliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen über Räume ist eine sog. ausschließliche Zuständigkeit. § 29a Abs. 2 ZPO normiert jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz und verweist auf § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB. Dazu gehört der möblierte Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, der nicht zum dauernden Gebrauch an die Familie des Mieters oder einem auf Dauer angelegten gemeinsamem Haushalt dienen soll.M bleibt nur für ein Semester in Speyer und hat seinen Hausstand vorwiegend in der Heidelberger Wohnung. Damit ist § 29a ZPO nicht einschlägig. V kann in Heidelberg als allgemeinem Gerichtsstand des M Klage erheben.

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RosalieLinda

RosalieLinda

30.1.2024, 10:52:13

Wäre hier zusätzlich ein besonderer Gerichtsstand gem. § 20 ZPO in Speyer begründet, sodass wahlweise (§ 35 ZPO) auch dort Klage erhoben werden könnte?

Dogu

Dogu

5.4.2024, 12:24:47

Wieso? Er hat doch in Speyer einen Wohnsitz und damit einen allgemeine Gerichtsstand nach § 13 ZPO? Da braucht es keinen § 20 ZPO.

Dogu

Dogu

6.4.2024, 12:04:03

Never mind. Gerade nochmal den Fall gelesen.


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