VA noch nicht erledigt
19. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B zieht an den Stadtrand. Als es im Oktober schneit, bekommt er von der Stadt einen Bescheid, „diesen Winter“ den angrenzenden Feldweg zu räumen. Als B Ende Oktober dagegen vorgehen will, ist der Schnee getaut. Die Stadt meint, das sei doch „Schnee von gestern“.
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Einordnung des Falls
VA noch nicht erledigt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn das Gebot des Schneeräumens ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts liegt vor.
Ja, in der Tat!
3. Die hoheitliche Maßnahme wurde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Außenwirkung erlassen.
Ja!
4. Der Verwaltungsakt hat sich erledigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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