Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Mitgewahrsam | über-/untergeordnet
Mitgewahrsam | über-/untergeordnet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Angestellte A nimmt nach Feierabend eigenmächtig Waren aus dem Regal, packt sie in ihren Rucksack und fährt nach Hause. Der ebenfalls anwesende Ladeninhaber merkt dies nicht.
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Einordnung des Falls
Mitgewahrsam | über-/untergeordnet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Waren waren für A fremd (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es bestand fremder Gewahrsam an den Waren (§ 242 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. A hat neuen Gewahrsam an den Waren begründet (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. A hat den Gewahrsam des Ladeninhabers gebrochen (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
1 Leo
19.6.2024, 14:22:31
Hallöchen, ich muss in einer Hausi die Sphärenformel verwenden. Habt ihr eine Quelle für die Aussage mit dem Herrschaftsbereich und der Herrschaftssphäre? ich denke mal, ich kann nicht Jurafuchs als Quelle nehmen xD