Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
Unmittelbarkeitszusammenhang - Flucht des Opfers
Unmittelbarkeitszusammenhang - Flucht des Opfers
16. Februar 2025
15 Kommentare
4,5 ★ (12.559 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T greift im Obergeschoss die Hausgehilfin O tätlich an und bringt ihr durch Schläge einen Nasenbeinbruch bei. Die verängstigte O flüchtet auf den Balkon. Dort stürzt sie ab und verunglückt tödlich.
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Einordnung des Falls
Unmittelbarkeitszusammenhang - Flucht des Opfers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 227 Abs. 1 StGB setzt auch den "grunddeliktischen Gefahrzusammenhang" voraus: Der Tod des Opfers muss also auf dem spezifischen Unrecht der Körperverletzung beruhen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kriterium dafür ist auch der unmittelbare Zusammenhang zwischen Körperverletzungshandlung und Todeseintritt des Opfers.
Ja, in der Tat!
3. Die Flucht der O unterbricht nach dem BGH im entschiedenen Fall (BGH NJW 1971, 152 – Rötzel) den Unmittelbarkeitszusammenhang.
Ja!
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