Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Die Rechtsverordnung
Einführungsfall: Erlass einer Rechtsverordnung
Einführungsfall: Erlass einer Rechtsverordnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Ausbilderin von Assistenzhunden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Sie bekommt mit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch den Minister eine Rechtsverordnung zum Inhalt der Ausbildung erlassen will. Sie fragt sich, wieso ein Minister sowas kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführungsfall: Erlass einer Rechtsverordnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist Teil der gesetzgebenden Gewalt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Minister kann dennoch formelle Gesetze erlassen, wenn der Bundestag diesen dazu ermächtigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Exekutive kann aber Rechtsnormen unterhalb des Ranges eines formellen Gesetzes erlassen, wenn sie dazu durch ein formelles Gesetz ermächtigt ist.
Ja, in der Tat!
4. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nach § 12l Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dazu ermächtigt, näheres zur Ausbildung der Assistenzhunde durch eine Verordnung zu regeln.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
2.1.2023, 12:31:29
Wenn in der Fragestellung ein Link zum BGG sein soll, dann funktioniert dieser nicht. Ist etwas blöd wenn man nicht weiß was drin steht. Wäre super wenn das in irgendeiner Form ergänzt werden könnte Lg
Lukas_Mengestu
2.1.2023, 16:13:14
Lieben Dank für den Hinweis, Blotgrim! Das haben wir korrigiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jan Ludwig
8.9.2024, 13:42:52
Im Zweifel kann man die Norm aber sonst auch bei Google suchen! Musst du sonst ja auch machen, wenn du außerhalb von Jurafuchs lernst :D
Philipp M.
13.11.2024, 23:03:38
Das Einvernehmen des BM für Ernährung und Landwirtschaft wird vermutet und das der Bundesrat nicht involviert werden muss ist hier mangels Ersichtlichkeit nicht zu prüfen? Das sind immerhin Grundvoraussetzungen unmittelbar aus § 12l BGG um die Rechtsnorm erlassen zu können.