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Umfang der Prokura, Grundlagengeschäfte, § 49 Abs. 1 HGB (Allseitige Gesamtprokura)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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H ist Inhaberin einer Hotelkette. Zum Unternehmensvermögen gehört auch ein Grundstück mit einer stillgelegten Pension am Bodensee. H erteilt ihrer Mitarbeiterin P Prokura. Investorin I tritt an P heran, weil sie das Grundstück kaufen möchte.