Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Persönlicher Schutzbereich: Anonyme Meinungskundgabe

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19. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Auf der Internetseite der Bundesregierung B kommentiert der liberale Student S unter dem Pseudonym „HighLife4ever“ einen Beitrag über Drogenpolitik. In seinem Kommentar bemängelt er die Drogenpolitik der B. Eine Mitarbeiterin der B löscht den Kommentar.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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