Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kaufmann V betreibt eine Kunstgalerie. In der Galerie befindet sich das Gemälde „fliegender Frosch“ der Eigentümerin E, welcher das Stück vor einigen Jahren gestohlen wurde. A hatte das Bild bei V in Verkaufskommission gegeben. K möchte es erwerben.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann V der K das Eigentum an dem Gemälde nach § 929 S. 1 BGB übertragen?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann V der K das Eigentum an dem Gemälde nach §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB übertragen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann V der K das Eigentum an dem Gemälde nach §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 BGB, § 366 Abs. 1 HGB übertragen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paulah
9.6.2024, 15:01:22
Also, ich würde schon sehr gerne das Bild vom fliegenden Frosch sehen! :-)
Leo Lee
10.6.2024, 04:21:00
Hallo Paulah, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat ist noch unsere Redaktion dabei, auch hierfür – uns insb. für das Bild „fliegender Frosch“ – eine Zeichnung zu entwerfen und geben gerade ihr Bestes dabei! Sobald die Zeichnung fertig ist, geben wir die hier Bescheid und bitten bis dahin um Geduld und noch viel Spaß mit den anderen ebenfalls tollen Zeichnungen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo