Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)

Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)

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Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)

22. März 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Kaufmann V betreibt eine Kunstgalerie. In der Galerie befindet sich das Gemälde „fliegender Frosch“ der Eigentümerin E, welcher das Stück vor einigen Jahren gestohlen wurde. A hatte das Bild bei V in Verkaufskommission gegeben. K möchte es erwerben. ‌

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