Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)
21. August 2025
8 Kommentare
4,9 ★ (12.158 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kaufmann V betreibt eine Kunstgalerie. In der Galerie befindet sich das Gemälde „fliegender Frosch“ der Eigentümerin E, welcher das Stück vor einigen Jahren gestohlen wurde. A hatte das Bild bei V in Verkaufskommission gegeben. K möchte es erwerben.
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