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Keine Klagebefugnis bei fehlender Betroffenheit in eigenen Rechten
Sachverhalt
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Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Klagebefugnis, Ausschluss der Popularklage
Kultistin K möchte in der Gemeinde G einen Tempel für ihren Gott „Kuthulu“ errichten. Eine Baugenehmigung hat sie schon. Pfarrer P aus der Nachbargemeinde von G fürchtet durch die Aktivitäten der K einen Mitgliederschwund in seiner eigenen Kirche und möchte dagegen klagen.