Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Strafrecht AT | Vorsatz | Sachgedankliches Mitbewusstsein als ständig verfügbares Begleitwissen (Körperverletzung im Amt, § 340 Abs. 1 StGB)
Strafrecht AT | Vorsatz | Sachgedankliches Mitbewusstsein als ständig verfügbares Begleitwissen (Körperverletzung im Amt, § 340 Abs. 1 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Bediensteter der Ordnungsbehörde. Er schlägt im Dienst den O. Die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) räumt B ein. Da er im Tatzeitpunkt nicht daran gedacht hätte, im Dienst gewesen zu sein, habe ihm für die Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB) der Vorsatz gefehlt.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hatte Vorsatz bzgl. einer Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elisabeth
3.11.2020, 19:32:40
Hi, ich habe folgende - allein theoretische- Frage.
Sachgedankliches Mitbewusstseinist in meinem Verständnis das Niveau nach welcher Intensität der Täter Kenntnis um alle Tatumstände haben muss. Sofern richtig? Macht es in Bezug auf das sachgedankliche Mitbewusstsein dann einen Unterschied ob es Kenntnis über ein deskriptives oder normatives Tatbestandsmerkmal (wie z.b. Amsträger) ist ? Eigentlich macht es gerade keinen Unterschied, oder?
Juranus
4.12.2020, 18:40:11
Hi, das sachgedankliche Mitbewusstsein bestimmt eher das „ob“ des Vorsatzes bzgl. eines bestimmten Tatumstandes. Am Beispiel mit dem Polizisten: Er denkt nicht die ganze Zeit „Ich habe eine Waffe dabei“, kann sich diese Tatsache aber jederzeit wieder vergegenwärtigen (sie potenziell also auch einsetzen). Er hat also sach. Mitbew. Hingegen hat jemand, der seit 3 Jahren ein Taschenmesser im Rucksack hat und das komplett vergessen hat, kein sachg. Mitb. weil er sich diesen Umstand nicht vergegenwärtigen kann.
Lukas_Mengestu
23.10.2021, 15:57:11
Hallo Elisabeth, wie Juranus schon ausgeführt hat, spielt das sachgedankliche Mitbewusstsein in erster Linie für die Frage eine Rolle, ob der Vorsatz bejaht werden kann. Insoweit macht es dabei auch keinen Unterschied, ob es sich um ein deskriptives Merkmal (zB die Waffe) oder ein normatives Merkmal (Amtsträger) handelt (vgl. Joecks/Kulhanek, in: MüKo-StrGB, 4.A. 2020, § 16 RdNr. 79; Sternberg-Lieben/Schuster, in: SchSch-StGB, 30.A.2019, § 15 RdNr. 52). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
B.H.
15.9.2024, 12:36:34
Wo liegt der Unterschied zwischen dem „paraten Wissen“ in der Aufgabe zuvor (Polizist denkt nicht an die Waffe im Holster) und zum hier gelagerten Fall des „sachgedanklichen Mitbewusstseins“?