Entstehen eines Leistungsverweigerungsrechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Käufer K und Verkäufer V schließen am 23.10.2018 einen Kaufvertrag über ein Snowboard, welches K direkt übergeben und übereignet wird. K soll den Kaufpreis von €100 demnächst bei V vorbeibringen. Am 15.09.2022 stellt V erschrocken fest, dass dies bis dato nicht geschehen ist.
Einordnung des Falls
Entstehen eines Leistungsverweigerungsrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anspruch des V auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs. 2 BGB unterliegt einer Verjährungsfrist von zwei Jahren.
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Bei der Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB handelt es sich um eine Ereignisfrist im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB.
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Ja, in der Tat!
3. Der Anspruch des V auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs. 2 BGB ist verjährt.
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Ja!
4. Der Anspruch des V auf Kaufpreiszahlung ist durch Verjährung erloschen.
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Nein, das ist nicht der Fall!
5. Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist ist der Kaufpreiszahlungsanspruch automatisch nicht mehr durchsetzbar.
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Nein, das trifft nicht zu!
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Mour
4.2.2023, 09:39:50
Frage zur Fristberechnung
Mour
4.2.2023, 09:42:40
Wenn die Frist mit dem Ablauf des Jahres (am 1.1.2019?) zu laufen beginnt, soll der Anspruch nicht erst am 31.12.22 verjähren?
Mour
4.2.2023, 09:51:32
Ach, ne, 31.12.21, war ein Denkfehler.

Nora Mommsen
4.2.2023, 10:52:13
Hallo Mour, willkommen im Jurafuchs-Forum! Schön, dass du dir dieses Mal so schnell selber helfen konntest. Ansonsten ist das Forum genau der richtige Ort um solche Fragen loszuwerden :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team