Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages - Fraktion (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)
Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages - Fraktion (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die F-Fraktion bringt eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Nationalwappens beim Bundestag ein. Der Bundesadler ähnelte viel eher einem „Pleitegeier“. Der Adler solle durch den fleißigen Bundesbiber ersetzt werden, um die Tugenden des Landes besser zu betonen.
Diesen Fall lösen 81,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages - Fraktion (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die F-Fraktion ist nach Art. 76 Abs. 1 GG initiativberechtigt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist bei Gesetzesvorlagen der F-Fraktion ein Vorverfahren nach Art. 76 Abs. 2-3 GG durchzuführen?
Nein!
3. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz (Art. 70-74 GG) für die Änderung des Nationalwappens.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Strand Spaziergang
25.4.2023, 12:37:10
Wollte nur sagen dass ich bisher alle Fragen aus diesem Kapitel super fand
Carl Wagner
26.4.2023, 11:02:59
Herzlichen Dank! Dieses Feedback streben wir an! Viel Spaß weiterhin mit Jurafuchs! Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
Diaa
5.10.2023, 19:25:52
Doffe Frage aber sind die Abgeordneten einer Fraktion mit der 5% aus § 76 I Var. 2 gleichzusetzen?
Paulah
6.10.2023, 12:08:57
Ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber ich versuche mein Glück mal: Nach § 76 I GOBT sind die Vorlagen entweder von einer Fraktion (Alt. 1) oder von 5 % der Mitglieder des Bundestages (Alt. 2) zu unterzeichnen. Die hier erwähnten 5 % beziehen sich demnach auf die Mitglieder des Bundestages. Allerdings stehen Fraktionen nach § 10 I GOBT auch aus 5 % der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen
Paulah
6.10.2023, 11:46:25
Bundesbiber :-)) Welche Drogen muss man nehmen, damit man auf so was kommt? Vielen Dank dafür!
Nora Mommsen
6.10.2023, 11:50:43
Hey Paulah, da reicht tatsächlich die Kreativität unseres Fallenstellers im Staatsorganisationsrecht. Aber ich stimme dir zu - gerade im Staatsorganisationsrecht hilft es manchmal dem ganzen ein wenig (verrücktes) Leben einzuhauchen, um es sich besser merken zu können :D Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team