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Gesetzgebungsverfahren
Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages - einzelne Abgeordnete mit BT-Beschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)
Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages - einzelne Abgeordnete mit BT-Beschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)
19. Mai 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Elf Abgeordnete aus der Karnevalshochburg Köln bringen fraktionsübergreifend eine Gesetzesvorlage beim Bundestag ein. Sie schlagen vor, Karneval zum nationalen Feiertag zu machen. Bei der Abstimmung wird der Gesetzesvorschlag überraschenderweise mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
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Einordnung des Falls
Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages - einzelne Abgeordnete mit BT-Beschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag muss sich mit der Gesetzesvorlage der elf Abgeordneten beschäftigen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Beschluss des Bundestages hat die nicht ordnungsgemäße Gesetzesinitiative der elf Abgeordneten „geheilt“.
Genau, so ist das!
3. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist formell verfassungswidrig, weil die Gesetzesinitiative nicht von einer Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten stammt.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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