Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
auf dessen Kosten 1: Herleitung Zuweisungstheorie
auf dessen Kosten 1: Herleitung Zuweisungstheorie
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Geschäftsfrau G überholt A mit einem riskanten Manöver. Nur deshalb erreicht G einen wichtigen Geschäftstermin rechtzeitig und erzielt einen finanziell vorteilhaften Geschäftsabschluss.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
auf dessen Kosten 1: Herleitung Zuweisungstheorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat „etwas erlangt“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat die Geschäftschance auf sonstige Weise erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
3. G hat die Geschäftschance auf Kosten der A erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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