Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Nichtleistungskondiktion

auf dessen Kosten 1: Herleitung Zuweisungstheorie

auf dessen Kosten 1: Herleitung Zuweisungstheorie

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Geschäftsfrau G überholt A mit einem riskanten Manöver. Nur deshalb erreicht G einen wichtigen Geschäftstermin rechtzeitig und erzielt einen finanziell vorteilhaften Geschäftsabschluss.

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Einordnung des Falls

auf dessen Kosten 1: Herleitung Zuweisungstheorie

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. G hat „etwas erlangt“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).

Ja, in der Tat!

Bereicherungsgegenstand bei der Eingriffskondiktion ist jede vorteilhafte Rechtsposition. Hierbei kommt es nicht auf einen Vermögenswert oder auf eine Gegenständlichkeit an. G hat hier eine Geschäftschance bezüglich des Abschlusses eines finanziell vorteilhaften Geschäftes erlangt.
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2. G hat die Geschäftschance auf sonstige Weise erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).

Ja!

Der Bereicherungsschuldner erlangt den Bereicherungsgegenstand „in sonstiger Weise“, wenn er ihn nicht durch Leistung erlangt. Ob eine Leistung vorliegt, bestimmt sich nach den Grundsätzen der Leistungskondiktion. A hat hier weder zweck- noch zielgerichtet das Vermögen der G gemehrt. G hat die Geschäftschance nicht durch Leistung der A und somit auf sonstige Weise erlangt hat.

3. G hat die Geschäftschance auf Kosten der A erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Das Tatbestandsmerkmal „auf dessen Kosten“ ist erfüllt, wenn ein Eingriff in ein fremdes Recht vorliegt. Eingriff bedeutet nach der herrschenden Zuweisungstheorie die Verletzung des Zuweisungsgehalts eines fremden Rechts. Die Geschäftschance stammt nicht aus dem Vermögen der A. G hat nicht in eine der A zugewiesene Rechtsstellung eingegriffen. G hat die Geschäftschance nicht auf Kosten der A erlangt. Ein Eingriff in ein anderes Rechtsgut ist nicht ersichtlich. Eine Eingriffskondiktion scheidet aus.
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