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Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV – Vertiefung Keck (Mars)
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Grundfall: Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen
G ist ein niederländisches Unternehmen, welches Pferdefleisch verarbeitet und vertreibt. Ein niederländisches Gesetz verbietet jedoch die Lagerung, Verarbeitung und somit mittelbar auch die Ausfuhr von Pferdefleisch. G sieht in dem Verbot eine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit.
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV – Vertiefung Keck („DocMorris I“)
Die in den Niederlanden zugelassene Apotheke DocMorris verkauft über den Versandweg Medikamente nach Deutschland. Der deutsche Apothekerverband will dies untersagen und beruft sich auf § 43 AMG, der vorsieht, dass nur Medikamente versendet werden dürfen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.