Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV – Vertiefung Keck (Mars)
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV – Vertiefung Keck (Mars)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Mars GmbH vertreibt Schokoriegel, welche in Frankreich produziert werden. Auf der Verpackung befindet sich der Aufdruck „+10 %“. Mars wird es auf Grundlage des UWG wegen irreführender Werbung untersagt, die so bezeichneten Produkte zu vertreiben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV – Vertiefung Keck (Mars)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist vorliegend eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Untersagung nach dem UWG handelt es sich nach der Dassonville-Formel um eine Maßnahme gleicher Wirkung.
Ja, in der Tat!
3. Nach der Keck-Rechtsprechung handelt es sich bei der Regelung nur dann um eine Maßnahme gleicher Wirkung, wenn es sich Produktregelungen handelt.
Nein!
4. Die Abgrenzung zwischen vertriebsbezogenen und produktbezogenen Regelungen ist ausreichend, um zu beurteilen, ob grenzüberschreitende Werbung den Warenverkehr behindert.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lilyphant
27.6.2024, 10:19:48
Hallo, heißt das, bei mittelbarem Produktbezug findet die Einschränkung durch die
Keck-FormelAnwendung, bei unmittelbarem aber nicht, sodass nur bei letzterem eine Maßnahme gleicher Wirkung gegeben ist?
CR7
8.8.2024, 15:58:00
Ich finde die Aufgabe auch etwas unverständlich. Ich wäre dankbar für eine Präzisierung.
Vanilla Latte
14.10.2024, 04:59:11
Also werden Vertriebsmodalitäten unterteilt in unmittelbar und mittelbar produktbezogen? Und nur die unmittelbaren werden erfasst. Aber hier lag doch eine unterschiedslose Regelunf vor. Daher war es nach Keck eh kein Eingriff oder?