Formaler Kunstbegriff

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Dichter D reimt laute Reime. / Stadtrat S ist das zu viel. / Er meint: Reimen kann der D alleine, / und verbietet ihm das schöne Spiel.

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Einordnung des Falls

Formaler Kunstbegriff

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG schützt die Kunstfreiheit. Eine Deutung dessen, was Kunst im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG ist, richtet sich nach dem sog. materialen Kunstbegriff.

Genau, so ist das!

Mit dem Wesen der Kunst ist eine trennscharfe Definition von Kunst nur schwer zu vereinbaren. Für die Zwecke der Bestimmung des grundrechtlichen Schutzbereichs und die darauf beruhende Rechtsanwendung ist eine Definition von Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG unerlässlich. Im Mephisto-Beschluss hat das BVerfG Kunst im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG wie folgt definiert: "Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden" (sog. materialer Kunstbegriff). Daneben sind der formale Kunstbegriff und der offene Kunstbegriff getreten.
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2. Nach dem formalen Kunstbegriff ist alles Kunst, was einem bestimmten Werktyp zugeordnet werden kann. Die Tätigkeit des D ist danach Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG.

Ja, in der Tat!

Nach dem formalen Kunstbegriff besteht das Wesentliche eines Kunstwerks darin, dass es einem bestimmten Werktyp (Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Schauspiel, Literatur etc.) zugeordnet werden kann. Die Tätigkeit des D - Dichtung, Bilden von Reimen - kann dem Werktyp Dichtung zugeordnet werden und ist danach Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IVA

Ivan4

2.7.2020, 10:18:21

Die erste Frage klingt für mich so, als bestimmte sich was Kunst ist NUR nach dem materialen Kunstbegriff. Ich finde hier ist entweder die Frage falsch gestellt oder die Antwort falsch gewählt.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

2.7.2020, 15:24:50

Hallo Ivan4, in der Frage steht "EINE Deutung" nicht "die Deutung". Damit kommt zum Ausdruck, dass der materiale Kunstbegriff nur eine Deutungsmöglichkeit ist.

IVA

Ivan4

2.7.2020, 16:35:27

Tatsache. Dann hab ich nichts gesagt.

LH

L. H.

2.2.2021, 15:44:13

Großes Lob für diesen mit Abstand wohlklingendsten aller Jurafuchs-Sachverhalte :)

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

4.2.2021, 00:36:46

Der ist echt genial!!! :D

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

4.2.2021, 15:21:33

Vielen Dank! Das Lob gebührt Wendelin Neubert, dem Jurafuchs Chefredakteur. ❤️

Der BGBoss

Der BGBoss

25.2.2021, 13:28:41

In der ersten Frage wird von einem materialen Kunstbegriff geredet, ich denke hier ist der materielle gemeint oder ?

Marilena

Marilena

25.2.2021, 16:26:18

Danke für die Nachfrage, Der BGBoss! Unseres Wissens nach meint materialer/materieller Kunstbegriff denselben. Man kann beides verwenden. Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena

Der BGBoss

Der BGBoss

25.2.2021, 16:28:46

Alles klar, danke. Hatte bisher bloß vom materiellen gelesen ☺️

Marilena

Marilena

25.2.2021, 16:37:05

Gern geschehen.

<I

<isa_hh>

9.10.2023, 12:16:53

Ich finde das dennoch etwas verwirrend, dass im ersten Fall des Unterkapitels vom materiellen Kunstbegriff gesprochen wird und sogar in den Kommentaren eurerseits gesagt wird, dass ihr den vorher als materialen Kunstbegriff lautenden Wortlaut korrigiert habt, hier widerrum materialer und materieller gleichgesetzt wird.


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