Materialer Kunstbegriff
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman "Mephisto" Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik H. in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf G., den K kannte. Ein Gericht verbietet die Veröffentlichung des Romans.
Einordnung des Falls
Materialer Kunstbegriff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG schützt die Kunstfreiheit. Kunst kann per se nicht definiert werden. Deshalb ist alles Kunst, was der Künstler zur Kunst erklärt.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Das BVerfG hat Kunst (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) zunächst materiell bestimmt: Kunst ist freie schöpferische Gestaltung, in der u.a. Erlebnisse des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
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Ja!
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Klima-Kleber
21.9.2023, 13:39:36
material oder materiell? 🤔
Leo Lee
24.9.2023, 13:21:37
Hallo Klima-Kleber, es ist in der Tat „materiell“ :D. Wir haben dies nun entsprechend korrigiert, vielen Dank für den Hinweis! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo