Verdachtskündigung (-)
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf Facebook tauchen Fotos eines Mannes auf, der in Räumen der KiTa des K nackt posiert. Da sein Gesicht nicht erkennbar ist, ist nicht feststellbar, ob es sich um Erzieher E handelt oder Handwerker, die sich in der KiTa aufhielten. Ohne E anzuhören, kündigt K dem E wegen des Verdachts der Veröffentlichung dieser Fotos fristlos.
Diesen Fall lösen 71,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verdachtskündigung (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (§ 626 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine außerordentliche Kündigung kann auch auf den dringenden Verdacht einer vom Arbeitnehmer begangenen Straftat oder einer schuldhaft schweren Pflichtverletzung gestützt werden (§ 626 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Es liegt hier ein dringender Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Pflichtverletzung vor.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Zudem steht auch die fehlende Anhörung des Arbeitnehmers vor Aussprache der Verdachtskündigung deren Wirksamkeit entgegen.
Ja!
5. Die Verdachtskündigung ist rechtmäßig erfolgt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ShakespeareLebt
11.12.2024, 14:03:26
Liebes JF Team, wir hatten den Fall letzte Woche im Schwerpunkt Arbeitsrecht und unsere Professorin konnte uns mitteilen, dass der Fall kürzlich im Examen lief (ich glaube in Rheinland Pfalz, aber ich bin mir nicht sicher).

Linne_Karlotta_
13.1.2025, 14:32:39
Hallo ShakespeareLebt, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
judith
3.3.2025, 11:31:08
Hallo Linne, bei mir ist der Fall nur als "Klassisches Klausurproblem" jedoch nicht als "Examenstreffer" gekennzeichnet.