Öffentliches Recht
Grundrechte
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)
Keine Qualitätsanforderungen 1: Boulevardzeitung
Keine Qualitätsanforderungen 1: Boulevardzeitung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Journalistin J arbeitet für das lokale "Klatsch und Tratsch"-Blatt. Im Rahmen einer Recherche über den Aufenthalt eines Prominenten fragt sie Informationen beim Stadtarchiv an. Dieses verwehrt die Herausgabe mit dem Argument, die Informationen stünden nur qualitativ hochwertiger Presse zur Verfügung.
Diesen Fall lösen 87,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine Qualitätsanforderungen 1: Boulevardzeitung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nur politische, kulturelle und weltanschauliche Druckerzeugnisse unterfallen dem Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das „Klatsch und Tratsch“-Blatt ist als Boulevard-Presse keine Presse i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG.
Nein!
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