Öffentliches Recht > Grundrechte
Geschützte Tätigkeit 1b: Geheimhaltung der Informationsquellen / Vertrauensverhältnis zu Informanten
Der V-Verlag hat kürzlich ein pseudonymisiertes Interview mit dem Hintermann eines Terroranschlags in seiner Zeitung veröffentlicht. Der Verfassungsschutz verlangt von V die Herausgabe von Informationen über den Hintermann. V verweigert die Herausgabe unter Berufung auf die Pressefreiheit.