Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Schädigungsvorsatz fehlt
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Schädigungsvorsatz fehlt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T geht zu Demonstrationszwecken auf einer Hauptverkehrsstraße spazieren, um Autofahrer zum Anhalten zu zwingen. Da ein Vorbeifahren nicht möglich ist, kann der Pkw-Fahrer O einen Unfall nur durch eine Vollbremsung verhindern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Schädigungsvorsatz fehlt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T auf der Straße spazieren ging, hat er "ein Hindernis bereitet" (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T das "Hindernis bereitete", hat er von außen auf den Straßenverkehr eingewirkt (sog. Außeneingriff).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Indem T als Verkehrsteilnehmer das "Hindernis bereitete", hat er einen verkehrsfeindlichen Inneneingriff vorgenommen.
Nein, das trifft nicht zu!
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