Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Schädigungsvorsatz fehlt
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Schädigungsvorsatz fehlt
6. Juli 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (13.196 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T geht zu Demonstrationszwecken auf einer Hauptverkehrsstraße spazieren, um Autofahrer zum Anhalten zu zwingen. Da ein Vorbeifahren nicht möglich ist, kann der Pkw-Fahrer O einen Unfall nur durch eine Vollbremsung verhindern.
Diesen Fall lösen 56,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") – Schädigungsvorsatz fehlt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T auf der Straße spazieren ging, hat er "ein Hindernis bereitet" (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja!
2. Indem T das "Hindernis bereitete", hat er von außen auf den Straßenverkehr eingewirkt (sog. Außeneingriff).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Indem T als Verkehrsteilnehmer das "Hindernis bereitete", hat er einen verkehrsfeindlichen Inneneingriff vorgenommen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Magnum
12.3.2025, 14:16:14
Mir ist aus der Darstellung nicht ganz klar geworden, ob die Pervertierung des KFZ als Waffe ein Tatbestandsmerkmal ist, oder nur die typische Vorkommensweise des Inneneingriffs.
Findet Nemo Tenetur
25.3.2025, 14:05:54
Ich glaube in diesem Fall kommt wenn überhaupt der Demonstrant als Täter in Betracht, dh eine Pervertierung des KfZ steht zumindest in diesem Fall gar nicht zur Debatte.
Magnum
25.3.2025, 14:12:58
Völlige Zustimmung. Die Frage bezog sich eher auf das gesamte Kapitel des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs.