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§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – konkrete Gefährdung fehlt
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheExamen-Relevanz
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§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen („Pervertierung“) – Voraussetzungen erfüllt
Der Fahrer F und der Beifahrer B beschließen, den Radler R „vom Rad zu holen“. Daher schneidet F dem R den Weg ab und B öffnet die Beifahrertür, um R wenigstens zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen. R weicht aus, stürzt und verletzt sich.
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff („Pervertierung“) – verkehrsfeindliche Absicht fehlt
Der rasante Fahrstil des O bereitet der Beifahrerin T große Angst. Um die Geschwindigkeit zu verringern, zieht T die Handbremse bis zum Anschlag an. Der Pkw kommt von der Fahrbahn ab und überschlägt sich.