Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat die H erstochen. Er will die Tatspuren dadurch verdecken, dass er das Haus in Brand setzt. T weiß, dass in der oberen Etage die O wohnt, die zu dieser Nachtzeit wahrscheinlich schläft. Er nimmt billigend in Kauf, dass die O sterben könnte. O stirbt.
Einordnung des Falls
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Merkmal der Verdeckungsabsicht setzt voraus, dass der erstrebte Verdeckungserfolg vom Tötungserfolg abhängt.
Diese Rechtsfrage lösen 0,0 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
Diese Rechtsfrage lösen 0,0 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein!
3. T hat die O in "Verdeckungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen 0,0 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs kostenlos testen
Sophiechen.2002
7.7.2023, 18:05:51
Ich würde bei der Definition darauf hinweisen, dass man nicht unbedingt die Aufklärung seiner eigenen Täterschaft verhindern wollen muss, sondern auch die Identität eines anderen Täters verborgen lassen wollen kann.