Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat die H erstochen. Er will die Tatspuren dadurch verdecken, dass er das Haus in Brand setzt. T weiß, dass in der oberen Etage die O wohnt, die zu dieser Nachtzeit wahrscheinlich schläft. Er nimmt billigend in Kauf, dass die O sterben könnte. O stirbt.
Einordnung des Falls
Dolus Eventualis und Verdeckungsabsicht 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Merkmal der Verdeckungsabsicht setzt voraus, dass der erstrebte Verdeckungserfolg vom Tötungserfolg abhängt.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.
Nein!
3. T hat die O in "Verdeckungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Sophiechen.2002
7.7.2023, 18:05:51
Ich würde bei der Definition darauf hinweisen, dass man nicht unbedingt die Aufklärung seiner eigenen Täterschaft verhindern wollen muss, sondern auch die Identität eines anderen Täters verborgen lassen wollen kann.