§ 316 StGB: Rückrechnung
5. April 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Um 17 Uhr fährt T mit seinem Pkw zum Strand. Obwohl er dabei Alkohol trinkt, unterlaufen ihm keinerlei Fahrfehler. Eine um 24 Uhr entnommene Blutprobe ergibt eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille (‰).
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Rückrechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Pkw zum Strand fuhr, hat er ein „Fahrzeug im Verkehr geführt“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Frage der „Fahruntüchtigkeit“ kommt es auf die BAK zum Zeitpunkt der Blutentnahme an.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T hat seinen Pkw trotz sog. „absoluter Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. T hat seinen Pkw trotz sog. „relativer Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Martin.
16.2.2023, 19:49:48
Vielleicht wären hier als Vertiefung die Rückrechnungsmethode hilfreich.
Dogu
15.10.2023, 17:18:42
Ja vielleicht nicht als Ja/Nein-Frage, sondern als Rechenübung. Die entsprechenden Abfragen mit generierten Musterlösungen dürften sich ja einfach programmieren lassen. :)
agi
14.10.2024, 21:12:37
Im Strafrecht AT Teil sind Rechenbeispiele https://applink.jurafuchs.de/d4LX51maHNb Und https://applink.jurafuchs.de/8mUOa3oaHNb

Kathi
28.3.2025, 14:25:03
Für alle, die auch verwirrt sind: die Resorptionszeit ist die Zeit, die benötigt wird, bis der Alkohol im Blutkreislauf angekommen ist. Dabei wird eine Spanne von 30-120 min angenommen und da hier der Grundsatz
in dubio pro reogilt, werden 2 Stunden Resorptionszeit zugrunde gelegt.