§ 316 StGB: Rückrechnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um 17 Uhr fährt T mit seinem Pkw zum Strand. Obwohl er dabei Alkohol trinkt, unterlaufen ihm keinerlei Fahrfehler. Eine um 24 Uhr entnommene Blutprobe ergibt eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille (‰).
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Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Rückrechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Pkw zum Strand fuhr, hat er ein „Fahrzeug im Verkehr geführt“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Frage der „Fahruntüchtigkeit“ kommt es auf die BAK zum Zeitpunkt der Blutentnahme an.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T hat seinen Pkw trotz sog. „absoluter Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. T hat seinen Pkw trotz sog. „relativer Fahruntüchtigkeit“ im Verkehr geführt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Martin.
16.2.2023, 19:49:48
Vielleicht wären hier als Vertiefung die Rückrechnungsmethode hilfreich.
Dogu
15.10.2023, 17:18:42
Ja vielleicht nicht als Ja/Nein-Frage, sondern als Rechenübung. Die entsprechenden Abfragen mit generierten Musterlösungen dürften sich ja einfach programmieren lassen. :)
agi
14.10.2024, 21:12:37
Im Strafrecht AT Teil sind Rechenbeispiele https://applink.jurafuchs.de/d4LX51maHNb Und https://applink.jurafuchs.de/8mUOa3oaHNb