Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Obwohl T unter dem Einfluss des Medikaments Valium steht, fährt er mit seinem Pkw zur Bibliothek. Trotz guter Ortskenntnisse verfährt er sich mehrfach, reagiert auf die Ampelschaltung stark verzögert und schläft schließlich ein. Zu Schaden kommt niemand.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Pkw zur Bibliothek fuhr, hat er ein „Fahrzeug im Verkehr geführt“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr scheidet aus, weil der Tatbestand nur die alkoholbedingte „Fahruntüchtigkeit“ erfasst (§ 316 Abs. 1 StGB).
Nein!
3. T war aufgrund „anderer berauschender Mittel“ fahruntüchtig.
Genau, so ist das!
4. Mangels „konkreter Gefährdung“ scheidet eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CR7
12.8.2024, 12:43:54
Da ich das kurz googlen musste: Valium ist ein Benzodiazepin, das beruhigend wirkt und zur Behandlung von Angst oder Schlafstörungen verwendet wird. Es kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Hass
10.10.2024, 11:42:07
Aber dann wirkt Valium nicht berauschend, oder? Dann wäre doch eher §
315cI Nr. 1 b StGB einschlägig, und das führen nur dann Strafbar, wenn es zu einer konkreten Gefährdung gekommen ist, oder?
agi
14.10.2024, 21:42:30
@[Hass ](256430)Andere
berauschende Mittelsind solche, die in ihren Auswirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind und zu einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens sowie der intellektuellen und motorischen Fähigkeit führen, im Wesentlichen Betäubungsmittel (BGH VRS 53, 356). Es gibt einige Medikamente die verschrieben werden können, aber trotzdem unter BtM zu subsumieren sind, Valium bzw. Benzodiazepin fällt unter BtM, somit gilt es als anderes berauschendes Mittel ☺️ Die ganze Liste kannst du der BtMG Anlage III entnehmen. Ansonsten können auch (freiverkäufliche )alkoholhaltige Medikamente unter „andere
berauschende Mittel“ fallen.
R.H.K.
16.10.2024, 12:31:04
Dazu kommt, dass nicht jeder gleich auf bestimmte Stoffe (Alkohol, Cannabis, usw.) reagiert.