Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel
§ 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Pkw-Fahrer T steht unter der Wirkung von Cannabis. Bei einer Verkehrskontrolle stellt der Polizist bei ihm gerötete Augen und stark erweiterte Pupillen fest, die nur verzögert reagieren. Ansonsten ist T unauffällig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Pkw fuhr, hat er ein „Fahrzeug im Verkehr geführt“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr scheidet aus, weil der Tatbestand nur die alkoholbedingte „Fahruntüchtigkeit“ erfasst (§ 316 Abs. 1 StGB).
Nein!
3. T war aufgrund „anderer berauschender Mittel“ fahruntüchtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Versuch der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist straflos.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!