Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel
§ 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Pkw-Fahrer T steht unter der Wirkung von Cannabis. Bei einer Verkehrskontrolle stellt der Polizist bei ihm gerötete Augen und stark erweiterte Pupillen fest, die nur verzögert reagieren. Ansonsten ist T unauffällig.
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Einordnung des Falls
§ 316 StGB: Keine Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer berauschender Mittel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T mit seinem Pkw fuhr, hat er ein „Fahrzeug im Verkehr geführt“ (§ 316 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr scheidet aus, weil der Tatbestand nur die alkoholbedingte „Fahruntüchtigkeit“ erfasst (§ 316 Abs. 1 StGB).
Nein!
3. T war aufgrund „anderer berauschender Mittel“ fahruntüchtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Versuch der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist straflos.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
yolojura
21.2.2023, 21:32:46
Ich finde dir diese Wertung im Vergleich zu einem der vorherigen Fälle ein wenig schwierig: Die messbare körperliche Reaktion der Pupillenreaktion soll kein Beweisanzeichen sein, während ein Lachanfall und ein bloßes Wanken, für eine
Fahruntüchtigkeitsprechen sollen.
Daniel - Laufamholzer
25.5.2023, 11:38:42
Naja, die Pupillenreaktion wird jetzt wahrscheinlich keine Auswirkungen auf die Steuerungsfähigkeit haben, während das Wanken oder ein Lachanfall schon einen direkten Einfluss darauf haben kann.
agi
14.10.2024, 21:27:31
Mir wäre es neu, dass man im Auto nicht lachen darf 😜 Aber Wanken nicht drunter subsumieren zu wollen finde ich schon schwierig.
Diaa
28.9.2023, 08:26:17
Wieso wird hier eine
relative Fahruntüchtigkeitabgelehnt? Im SV steht, dass er nur verzögert reagiert. im Falle einer bevorstehenden Kollision mit einem auf der Straße spielenden Kinde kann T nur verzögert reagieren. § 316 ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, sodass hier doch
relative Fahruntüchtigkeitmit entsprechender Argumentation anzunehmen wäre..!
Nora Mommsen
28.9.2023, 18:33:40
Hallo Diaa, im Sachverhalt steht, dass die Pupillen stark vergrößert sind und nur verzögert reagieren, (sprich auf einen Lichtreiz). Dies ist ein klassisches Symptom von Cannabis Konsum. Ansonsten ist T aber unauffällig. Würde er verzögert reagieren wäre das in der Tat eine klassische Ausfallerscheinung, die eine
relative Fahruntüchtigkeitbegründen kann. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
agi
14.10.2024, 21:23:04
Ich dachte man darf nicht nach einem Cannabis Konsum mindestens 24 Stunden lang kein Autofahren?