Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Anspruch auf behördliches Einschreiten
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Anspruch auf behördliches Einschreiten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will ihr Haus um einen Anbau erweitern. Die zunächst erteilte Baugenehmigung wurde zurückgenommen. V hat den Anbau dennoch errichtet. Nachbar N stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erlass einer Beseitigungsverfügung gegenüber V. Der Antrag wird abgelehnt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Anspruch auf behördliches Einschreiten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt N. Statthaft ist die Anfechtungsklage, wenn N die Aufhebung eines Verwaltungsakts begehrt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. N begehrt die Aufhebung von V's Baugenehmigung durch die zuständige Behörde. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
Nein, das trifft nicht zu!
3. N begehrt den Erlass eines Verwaltungsakts. Statthaft ist die Verpflichtungsklage.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!