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Grundfall Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: Keine Adressatentheorie, sondern Vorhandensein eines Anspruchs
Sachverhalt
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Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: gesetzlich normierter Anspruch: Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
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Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: weiterer Fall des Anspruchs aus Gesetz: Erteilung einer Erlaubnis bei präventivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Monika Mitternacht (M) möchte eine Tanzbar eröffnen. Da auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, beantragt M die erforderliche Erlaubnis (§ 2 GastG). Die zuständige Behörde (B) lehnt den Antrag ab. M meint, dass keine Versagungsgründe (§ 4 GastG) vorliegen.